Finanzierungsmöglichkeiten der Therapie

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis können – je nach Versicherungsstatus – auf unterschiedlichen Wegen abgerechnet werden. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Finanzierungsmöglichkeiten für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte, Selbstzahler sowie gesetzlich Krankenversicherte im Rahmen der Kostenerstattung.

Privat-versicherte

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der genaue Leistungsumfang hängt vom jeweiligen Tarif ab. Es empfiehlt sich, die Kostenübernahme vor Therapiebeginn mit Ihrer Versicherung abzuklären.

Beihilfe-berechtigte

Beihilfeberechtigte Personen erhalten in der Regel eine teilweise Erstattung der Therapiekosten durch ihre Beihilfestelle. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach der GOP. Je nach Bundesland oder Beihilferegelung kann ein Antrag mit bestimmten Nachweisen erforderlich sein

Selbstzahler

Selbstzahler tragen die Kosten der Therapie selbst. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Ein Antrag bei der Krankenkasse ist nicht erforderlich, und die Therapie kann in der Regel zeitnah begonnen werden.

Gesetzlich Kranken-
versicherte 
(Kostenerstattung)

Gesetzlich Krankenversicherte haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Kostenerstattung für eine psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis zu beantragen. Dies ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa wenn innerhalb eines angemessenen Zeitraums kein Therapieplatz bei einem zugelassenen Psychotherapeuten gefunden werden kann. Die Voraussetzungen und das genaue Vorgehen müssen vorab mit der Krankenkasse geklärt werden. In der Regel ist eine Dokumentation mehrerer erfolgloser Kontaktversuche bei kassenzugelassenen Therapeutinnen oder Therapeuten erforderlich

Behandlungsverlauf

Der Therapiebeginn umfasst probatorische Sitzungen, in denen Diagnostik und gegenseitiges Kennenlernen stattfinden. Diese Probatorik besteht meist aus fünf Terminen und wird bei Privatversicherten üblicherweise ohne gesonderten Antrag von der privaten Krankenversicherung übernommen. Darüber hinaus sind vor Beginn der Therapie bis zu fünf psychotherapeutische Sprechstunden möglich. Ich empfehle Ihnen, sich vorab bei Ihrer Krankenversicherung zu erkundigen und die notwendigen Formulare zum Erstgespräch mitzubringen. 

Im Anschluss an die Probatorik werden gemeinsam die Diagnose und die Therapieziele festgelegt. Falls eine Behandlung indiziert ist, kann anschließend (falls erforderlich) ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse oder Versicherung gestellt werden. Daraufhin beginnt die reguläre Therapie mit regelmäßigen Sitzungen, die auf der individuell erstellten Behandlungsplanung basieren.

Wie lange die Therapie dauert, richtet sich nach dem individuellen Verlauf und wird während der Behandlung gemeinsam bestimmt.

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